Der Kirchenvorstand hat sich am Donnerstagabend mit der Frage befasst, wie wir in St. Georg wieder Gottesdienste feiern können. Dazu hat er vor Ort die Lage betrachtet und die landeskirchlichen Richtlinien umzusetzen versucht. Diese sind verpflichtend. Sie sind unbedingt einzuhalten. Unser Ergebnis ist folgendes:
1. Zur Zeit ist völlig offen, ob es in St. Georg unter den jetzigen Bedingungen wieder Gottesdienste geben wird. Ebenso ist offen, wo Gottesdienste stattfinden können und wann wir gegebenenfalls damit beginnen werden. Wir werden nach unserem Tempo verantwortlich entscheiden.
2. Wir werden vor Pfingsten ALLER VORRAUSSICHT NACH keine Gottesdienste in St. Georg feiern, weil wir Zeit brauchen, um uns gut zu überlegen, ob und wie das Konzept umsetzbar ist.
3. Wir werden innerhalb der nächsten 14 Tage erneut diskutieren, wenn sich alle Eindrücke und Argumente der ersten Diskussionsrunde gesetzt haben.
4. Wir wollen gern Gottesdienste mit der Gemeinde feiern. Wir wollen dazu einen angemessenen Rahmen schaffen, der allen Beteiligten ein sicheres Gefühl gibt. Ob das aus unserer Sicht möglich ist, ist offen.
5. Da alle folgenden Grundsätze für alle Formen von Gottesdiensten gelten, ist es derzeit ebenso völlig offen, wann wir wieder Taufen anbieten können. Trauungen scheinen unter diesen Gegebenheiten keinen Sinn zu machen. Der Rahmen müsste sehr klein gehalten werden. Vor allem die Abstandsregel von 6 Meter zwischen Liturg und Gemeinde sowie die Abstände zwischen den Gemeindegliedern führen dazu, dass die Auferstehungskirche UNTER VORBEHALT weiterhin gesperrt bleiben wird. Eine Öffnung erscheint derzeit unmöglich.
Unsere Überlegungen dabei waren:
Wir brauchen ein Sicherheits- und Hygienekonzept, das dem Dekanat vorgelegt werden muss. Bestandteil des Konzepts sind folgende Eckpunkte:
1. Um jede Person ist zu jeder Zeit vom Betreten der Kirche bis zum Verlassen ein Abstand von MINDESTENS 2 Metern zu gewährleisten. Dazu sind Sitzplätze und Wege zu markieren. Ein- und Auslass zur Kirche sind geordnet zu organisieren.
2. Die Kirche darf nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden. Für die gesamte Gottesdienstdauer ist der Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausnahme: Liturgen beim Sprechen der Texte. Wir haben am Donnerstag Abend gemerkt, wie anstrengend es ist, die Mund-Nasen-Bedeckung für die Gottesdienstdauer auf dem Gesicht zu tragen.
3. Zwischen Liturg und Gemeinde liegen mindestens 6 Meter, 10 Meter sind sinnvoll. Das können wir in St. Georg gewährleisten. Die Liturgen betreten die Kirche nur durch die Sakristei. Sie verlassen den Altarraum zu keinem Zeitpunkt. Sie verlassen nach dem Gottesdienst die Kirche durch die Sakristei.
4. Im Eingangsbereich der Kirche sind Desinfektionsspender aufzustellen. Schilder weisen auf die Einhaltung der Abstände, die Desinfektion und das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung hin.
5. Ein Sicherheitsteam von 6 Personen organisiert das Betreten und Verlassen der Kirche. Das Team überwacht die Einhaltung der Regelungen wie das dauerhafte Tragen des Mund-NasenSchutzes und der Abstände. Den Anweisungen des Teams ist Folge zu leisten.
In Bayern darf gesungen werden. Für uns scheint folgendes zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll:
Wir werden auf Singen verzichten, auch wenn es in leiser Form, summend oder sprechend erlaubt ist. Falls wir zu einem positiven Entschluss kommen, werden wir andere musikalische Möglichkeiten finden. Auch das gemeinsame Sprechen werden wir weitestgehend unterlassen.
Das ganze Konzept hat nach ersten Begutachtungen und ausführlichen Planungen folgende Konsequenzen:
In der St. Georgskirche stehen 10 Bänke zur Verfügung, die markiert sind und genutzt werden können. In diesen Bänke können jeweils zwei Personen an den markierten Plätzen Platz nehmen. Paare dürfen zusammen sitzen. Befinden sich zwei Personen in einer Bank, ist die Bank voll. Somit stehen im unteren Bereich 20 Sitzmöglichkeiten zur Verfügung. Im linken Bereich der Kirche können ausschließlich die Plätze ganz links von Rollstuhlfahrern oder Paaren genutzt werden. Andernfalls wird der Abstand in die Mitte zu klein. Für Familien und ausschließlich für Familien steht die obere Empore zur Verfügung. Dabei darf nur die jeweils letzte Reihe von jeweils einer Familie genutzt werden. Die festgelegte Personenzahl für einen Gottesdienst wird vorbehaltlich des KV-Beschlusses aller Voraussicht nach bei 20 Personen im unteren Kirchenschiff und 3 Familien auf der ersten Empore liegen. Dazu kommen der Kantor plus vier Sänger*innen auf der zweiten Empore, die Mesnerin voraussichtlich i der Sakristei und der/die Liturg*in.