Der Kirchenvorstand hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, die Auferstehungskirche mit der Bergkirche zu tauschen. Darüber ist viel spekuliert worden und manches in Presse und Fernsehen gesagt worden. Hier sind die Fakten dazu:
Warum überhaupt dieser Tausch?
Wir schaffen damit Verlässlichkeit und Kontinuität. Die Stadt Neustadt wird in Zukunft verlässlich dafür sorgen, dass die Auferstehungskirche als Ort der Trauer dauerhaft erhalten bleibt. Die Kirchengemeinde verändert sich, sie wird kleiner. Niemand weiß, was die Zukunft bringt.
Zusätzlich kann die Kirchengemeinde kurzfristige Kosten für beispielsweise einen barrierefreien Zugang einsparen, der dringen nötig ist.
Wir können mittelfristig Personalkosten senken. Bisher geht JEDE Bestattung, ob evangelisch oder katholisch durch unser Pfarramt und wird dort abgerechnet. Die Mesnerin ist bei JEDER Bestattungen anwesend. Bei 100 Bestattungen im Jahr – und das sind nur die evangelischen – kommt da einiges an Arbeitszeit zusammen. Nach allem was wir heute wissen und absehen können, werden wir außerdem die nachfolgende Generation nicht stärker belasten, als sie das mit dem Besitz einer Kirche so oder so wäre. In der Summe heißt das, das wir auf jeden Fall etwas gewinnen und nach menschlichem heutigen Ermessen zu keinem Zeitpunkt etwas verlieren werden.
Ändert sich für die Neustadter durch den Tausch etwas?
Ja. In Zukunft kann jeder Neustadter, der das möchte, eine Trauerfeier in der Auferstehungskirche bekommen, ohne dass ein Kirchenvorstand oder ein Pfarrer etwas dagegen haben können. Bisher muss der KV über jede einzelne nicht-christliche Bestattung, entscheiden und er kann „Nein“ sagen. In Zukunft entfällt das. Niemand muss mehr in eine Turnhalle ausweichen. Ansonsten bleibt alles beim alten.
Warum kann niemand in Aussicht stellen, ob und wieviel wir in Zukunft sparen werden?
Die letzten beiden Jahre haben gezeigt, dass solche Prognosen, die sowieso schwierig sind, kaum mehr seriös zu machen sind. Zu behaupten, es ändere sich für die Zukunft nichts – nur weil man das einfach behaupten kann – ist genauso unseriös, wie das Gegenteil zu behaupten. Deshalb halten wir uns an die Fakten, die wir in der Gegenwart seriös beurteilen können.
Können wir das Kirchgeld nicht für die Auferstehungskirche verwenden?
Jede Einnahme kann nur einmal ausgegeben werden. Das Kirchgeld dient laut Haushaltsrecht der Deckung des Haushalts und damit der laufenden Ausgaben. So ist es auch bei uns. Wir brauchen das Kirchgeld für die laufenden Kosten der Kirchengemeinde. Um Kosten zu senken kann man Einnahmen erhöhen oder Ausgaben senken. Ersteres ist in Kirchengemeinden kaum möglich, wenn die Gemeindegliederzahl sinkt. Kosten zu senken ist ebenfalls schwierig. Das geht i.d.R. hauptsächlich beim Personal.
Und was ist mit Spenden?
Die notwendigen Spenden sind in einem überschaubaren Zeitraum nicht zu erreichen.
Verlieren wir als Kirchengemeinde die Hoheit über die Auferstehungskirche?
Ja, das ist der Preis. Die Gestaltung einer Trauerfeier liegt allerdings immer bei dem, der die Trauerfeier hält. Das ist bereits jetzt so. Es ist ein Irrtum, zu glauben, der Kirchenvorstand hätte die Ausgestaltung der Trauerfeiern in der Hand. Niemand kann einem anderen vorschreiben, wie er seine Trauerfeiern zu gestalten hat. Diese Verantwortung liegt immer beim Pfarrer, bei der Pfarrerin oder den freien Redner*innen. Natürlich wird in der Auferstehungskirche auch zukünftig kein Schindluder getrieben. Wirklich nichts spricht dafür, dass das, was bisher nicht vorgekommen ist, in Zukunft vorkommen wird.
Wieso überhaupt unterhält eine Stadt eine Kirche?
Das ist keineswegs unüblich. Viele Touristenorte haben Kirchen, die im Staats- und kommunalem Besitz sind. Auch in unser Region gehört mit St. Moriz eine Kirche der Stadt Coburg und nicht der Kirche. Zu beiderseitigem Vorteil.
Was bedeutet Entwidmung? Ist die Auferstehungskirche dann keine Kirche mehr?
Die Auferstehungskirche steht mit ihrer Ausstattung unter Denkmalschutz. Sie ist als Kirche weiterhin erkennbar. Bei jeder christlichen Feier steht sie unter Gottes Segen. Die Widmung einer Kirche stellt sie als kirchliches Gebäude in den Dienst. Der Kirchenvorstand ist damit für alle Belange des Gebäudes zuständig. Die Entwidmung löst diese juristische Verbindung. Die Kirche bleibt weiterhin eine Kirche, jedoch kein kirchliches Gebäude mehr im Sinn von kirchengemeindliches Gebäude. Die evangelische Widmung einer Kirche ist etwas anderes als die katholische Weihe.
Was wollen wir mit der Bergkirche? Da geht eh niemand aus Neustadt hoch.
Die Kirchengemeinde Neustadt hat ihre beiden Predigtstellen in St. Georg und im Moos. Es wird keine dritte dazu kommen. Der Preis für die Abgabe der Auferstehungskirche an die Stadt ist die Übernahme der Bergkirche, da die Stadt nur eine Kirche besitzen will. Also bleibt uns nur der Tausch. Daneben bleibt natürlich die Erkenntnis, dass nach allem, was wir wissen, die Bergkirche uns auf lange Sicht weniger Kosten verursachen wird. Da das jedoch der am meisten ungewisse Punkt ist, ist das nur ein Nebenaspekt. Wir zeigen damit der Landeskirche, wenn es um das Immobilienkonzept geht, dass wir willig sind, unsere Gebäude auf den Prüfstand zu stellen und sich bietende Gelegenheiten nach reiflicher Überlegung zu nutzen.